Österreich 2026: Zwei Zusatzgehälter mit nur 6 Prozent besteuert — hat dir das dein Arbeitgeber gesagt?

Österreich 2026: Zwei Zusatzgehälter mit nur 6 Prozent besteuert — hat dir das dein Arbeitgeber gesagt?
Gehaltsratgeber
EuroDuty Team30. Juli 202611 Min. Lesezeit

Österreichische Arbeitnehmer erhalten typischerweise ein 13. Monatsgehalt (Urlaubsgeld) und ein 14. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld). Diese Sonderzahlungen werden mit einem Pauschalsteuersatz von 6 Prozent statt mit dem marginalen Lohnsteuersatz besteuert — und diese eine Tatsache kann bedeuten, dass du jedes Jahr tausende Euro mehr in der Tasche hast. Die meisten Arbeitnehmer in Österreich erhalten diesen Vorteil automatisch und denken nicht weiter darüber nach. Aber es gibt etwas, das die meisten Menschen nie erfahren: Wenn dein Arbeitgeber deinen Vertrag falsch strukturiert hat oder wenn du während des Jahres die Arbeitsstelle gewechselt hast, könntest du diesen Vorteil gerade vollständig verlieren.


Das versteckte Steuerprivileg, das tausende österreichische Arbeitnehmer nie vollständig nutzen

Dein regelmäßiges Monatsgehalt wird progressiv besteuert. Die Sätze reichen von 0 Prozent bis €13.541, dann 20 Prozent von €13.541 bis €21.992, dann 30 Prozent von €21.992 bis €36.458, dann 40 Prozent von €36.458 bis €70.365, dann 48 Prozent von €70.365 bis €104.859, dann 50 Prozent von €104.859 bis €1.000.000 und 55 Prozent über €1 Million. Wenn du ein durchschnittliches Gehalt von beispielsweise €3.000 pro Monat verdienst, verschwindet ein erheblicher Teil jedes regulären Gehaltsscheins bei 30 oder 40 Prozent Steuern. Das ist die harte Realität der österreichischen Einkommensteuer.

Aber dein 13. und 14. Gehalt? Völlig andere Geschichte. Österreichische Arbeitnehmer erhalten normalerweise 14 monatliche Zahlungen pro Jahr — zwölf reguläre Gehälter plus das Urlaubsgeld im Sommer und das Weihnachtsgeld im November. Diese Sonderzahlungen werden nach einem separaten, viel günstigeren Steuertarif besteuert, mit einer jährlichen Obergrenze namens Jahressechstel (ein Sechstel der Jahresverdienste). Quelle: § 67 EStG, BMF-Steuertabelle 2026.

Hier ist, wo Arbeitnehmer hereinfallen. Der 6-Prozent-Satz ist nicht automatisch für alle in jeder Situation gültig. Einige Arbeitgeber, besonders internationale Unternehmen, bieten einen „All-in"-Vertrag ohne separate Sonderzahlungen an. Dies wird vollständig mit progressiven Steuersätzen besteuert. Überprüfe immer, ob dein Vertrag die 13. und 14. Zahlungen enthält — sie zu verlieren hat erhebliche Steuerkosten zur Folge. Gib dieses Geld nicht auf dem Tisch liegen.


Was das Gesetz wirklich besagt

Die gesetzliche Grundlage ist § 67 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1988 — bestätigt als geltend ab dem 3. Juli 2026. Es besagt: Wenn ein Arbeitnehmer Sonderzahlungen (zum Beispiel 13. und 14. Monatsgehalt, Boni) vom gleichen Arbeitgeber zusammen mit regulären Löhnen erhält, beträgt die Lohnsteuer auf diese Sonderzahlungen innerhalb des Jahressechstels: 0 Prozent auf die ersten €620, dann 6 Prozent auf die nächsten €24.380. Das Gesetz wendet dann 27 Prozent und 35,75 Prozent auf höhere Tranchen an, konkret 27 Prozent auf die nächsten €25.000 und 35,75 Prozent auf die nächsten €33.333.

Das Jahressechstel ist die Obergrenze, bis zu der Sonderzahlungen diese bevorzugte Besteuerung erhalten. Seine gesetzliche Grundlage ist § 67 EStG. Das Jahressechstel entspricht grob dem Wert von zwei durchschnittlichen Brutto-Monatsgehältern. Innerhalb dieser Grenze werden Sonderzahlungen mit diesen festen Steuersätzen — hauptsächlich 6 Prozent — besteuert, ein erheblicher Vorteil gegenüber dem regulären Tarif von bis zu 55 Prozent.

Sonderzahlungen können bis zu einem Betrag, der normalerweise zwei durchschnittlichen Monatsgehältern entspricht, bevorzugt besteuert werden. Innerhalb dieser bevorzugten Besteuerung gilt ein steuerfreier Freibetrag von €620 und eine Freigrenze von €2.615 — die Freigrenze wurde für 2026 erhöht. Wenn dein gesamtes Jahressechstel unter €2.615 liegt, zahlst du überhaupt keine Steuern auf die Sonderzahlungen.


Die tatsächlichen Zahlen für 2026

Jede Zahl in dieser Tabelle wurde aus offiziellen österreichischen Quellen und maßgeblichen 2026-Veröffentlichungen während der Erstellung dieses Artikels verifiziert.

KategorieBetragQuelle
Steuerfreier Freibetrag pro Jahr auf Sonderzahlungen€620§ 67 EStG, BMF-Steuertabelle 2026
Pauschalsteuersatz auf Sonderzahlungen (innerhalb des Jahressechstels)6 Prozent§ 67 EStG 1988
Freigrenze (vollständige Befreiung, wenn Jahressechstel darunter liegt)€2.615§ 67 EStG, erhöht für 2026
Steuerfreibetrag Einkommensteuer (reguläres Einkommen, 2026)€13.541BMF (erhöht um 1,7333 Prozent ab 1. Jan. 2026)
Inflationsanpassungsfaktor ab 1. Januar 2026+1,7333 ProzentBMF-Inflationsverordnung, Herbst 2025
Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeitrag — regulärer Lohn18,07 ProzentBundesministerium für Finanzen / ASVG 2026
Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeitrag — Sonderzahlungen17,07 ProzentASVG 2026
Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeitrag20,98 ProzentBundesministerium für Finanzen 2026
Monatliche Beitragsobergrenze (Höchstbeitragsgrundlage)€6.930usp.gv.at (offiziell)
Jährliche Sonderzahlungs-Beitragsobergrenze€13.860ASVG 2026
Verkehrsabsetzbetrag (Pendler-Steuergutschrift)€496BMF 2026
Familienbonus Plus (pro Kind pro Jahr)€2.000BMF 2026
Oberster Satz für reguläres Einkommen (unter €1 Mio.)50 Prozent§ 33 EStG / BMF 2026

Für die meisten Arbeitnehmer fällt der Großteil des 13. und 14. Gehalts in die 6-Prozent-Spanne, mit den ersten €620 pro Jahr steuerfrei. Dies ist einer der strukturellen Gründe, warum das Nettoeinkommen in Österreich besser aussieht als die marginalen Steuersätze vermuten lassen. Einfach gesagt: Wenn du €3.000 Brutto pro Monat verdienst, erhältst du zwei Zusatzzahlungen von je €3.000 im Juni und November. Also wenn du €3.000 pro Monat Brutto verdienst, erhältst du 14 Zahlungen pro Jahr insgesamt €42.000 Brutto — nicht 12 × €3.000 = €36.000. Die Steuerbelastung auf diese zwei zusätzlichen Monate? Fast nichts im Vergleich dazu, was du auf einem regulären Gehaltsschein zahlen würdest. Dieser Vorteil kann Ersparnisse von €2.000–€5.000 pro Jahr für ein Durchschnittsgehalt darstellen.

Nutze den EuroDuty-Gehaltsrechner, um deine exakte Nettosumme sowohl für reguläre Monate als auch für deine Sonderzahlungsmonate 2026 zu sehen.


Was dein Arbeitgeber dir nie erzählen wird

Hier ist das erste, was die meisten Arbeitnehmer verpassen. Ab dem 1. Januar 2026 verschoben sich Österreichs Lohnsteuersätze um 1,7333 Prozent nach oben — zwei Drittel der gemessenen Inflationsrate des BMF von 2,6 Prozent. Dies ist die dritte und letzte Phase der automatischen Anpassung, die die Kalte Progression beseitigte. Das bedeutet, alle Steuersatzgrenzen erhöhten sich, und du solltest auf deinem regulären Monatsgehalt etwas weniger Steuern zahlen als im letzten Jahr. Hat sich dein Gehaltsschein geändert? Falls nicht, frag deine Personalabteilung.

Das zweite, das dir niemand erzählt, ist, dass der Sonderzahlungssatz auch auf andere Zahlungen über Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld hinaus gilt. Die Kategorie der „sonstigen Bezüge" (Sonderzahlungen) umfasst: das Urlaubsgeld (13. Gehalt) und die Weihnachtsvergütung (14. Gehalt). Bestimmte Leistungsboni und einmalige Zahlungen können auch innerhalb des Jahressechstels fallen und den 6-Prozent-Satz erhalten — wenn dein Arbeitgeber sie korrekt strukturiert. Die meisten tun dies nicht, da dies eine absichtliche Gehaltsabrechnung erfordert.

Drittens — und das ist kritisch, wenn du dieses Jahr die Arbeitsstelle gewechselt hast. Wenn du mehrere Arbeitgeber im Kalenderjahr hattest, kann eine Sonderzahlungs-Aufrollung (Neuberechnung) erfolgen. In diesem Fall wird überprüft, ob die Summe aller Sonderzahlungen die Jahressechstel-Grenze überschreitet, was zu zusätzlicher Besteuerung führen kann. Die Lösung? Reiche deine Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline auf finanz.gv.at ein. Das System wird alles abstimmen und könnte dir Geld zurückgeben.

Hier sind drei konkrete Maßnahmen, die du sofort ergreifen kannst:

  1. Überprüfe deinen Gehaltsschein auf die Zeile mit der Bezeichnung „Sonderzahlungen" oder „sonstige Bezüge" — der Steuersatz auf diese Zeilen sollte 6 Prozent sein, nicht dein regulärer marginaler Steuersatz. Wenn dort etwas anderes steht, hat dein Arbeitgeber einen Fehler gemacht oder deinen Vertrag falsch strukturiert.
  2. Lies deinen Kollektivvertrag (Tarifvertrag) — find ihn in der WKO-Datenbank auf wko.at/kollektivvertrag — um zu bestätigen, dass du auf 13. und 14. Gehalt berechtigt bist und wann diese gezahlt werden müssen.
  3. Reiche deine Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline (finanz.gv.at) ein. Jeder, der Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, den Pendler-Absetzbetrag oder den Familienbonus geltend macht, bekommt Geld zurück. Die Einreichung ist auch sinnvoll nach einem Jobwechsel, Elternzeitausfall oder jedem Jahr mit ungleichmäßigem Einkommen. Die Frist ist bis zu fünf Jahre rückwirkend über FinanzOnline.

Österreich vs. der Rest Europas

Österreich hat keinen gesetzlichen Mindestlohn: Löhne werden hauptsächlich durch Branchentarifverträge festgelegt, die auch für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder verbindlich sind. Die Deckung ist breit. Bis 2026 setzen die meisten Tarifverträge Einstiegsmindestlöhne auf €1.800 bis €2.000 oder höher. Deutschland hat dagegen eine einzige landesweite gesetzliche Untergrenze: Ab 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn in Deutschland €13,90 Euro Brutto pro Stunde. Für Vollzeitarbeit entspricht dies €2.409 Euro pro Monat. Auf den ersten Blick sehen diese Zahlen vergleichbar aus — aber der entscheidende Unterschied liegt in dem, was zur Bonuszeit passiert. Deutschland hat kein Äquivalent zum Sonderzahlungssystem der österreichischen Statututen. Deutsche Arbeitnehmer zahlen auf jeden Bonus oder jedes 13. Gehalt, das ihr Arbeitgeber zu zahlen bereit ist, die vollständige progressive Einkommensteuer, es sei denn, ein spezifischer Tarifvertrag (Kollektivvertrag) gilt. Für einen deutschen Arbeitnehmer, der €2.409 im Monat verdient und ein 13. Gehalt erhält, wird dieser Bonus mit dem gleichen Grenzsteuersatz wie reguläres Einkommen besteuert — möglicherweise 42 Prozent unter Deutschlands Einkommensteuer. Ein österreichischer Arbeitnehmer, der einen ähnlichen Betrag verdient, würde auf die gleiche Zahlung nur 6 Prozent zahlen. Das ist der echte Wettbewerbsvorteil des österreichischen Systems.

Das österreichische Steuersystem enthält einzigartige Merkmale, die es von anderen Ländern unterscheiden: das 14-Monats-Gehalt-System, automatische Inflationsanpassung der Steuersätze, umfassende Sozialversicherung und arbeitnehmerfreundliche Regelungen. Seit 2023 wurden alle Steuersätze außer dem obersten über €1.000.000 automatisch um zwei Drittel der gemessenen Inflationsrate erhöht. Für 2026 entspricht dies 1,7333 Prozent. Kein anderes Nachbarland entspricht dieser automatischen Beseitigung der Kalten Progression. Das bedeutet, österreichische Arbeitnehmer sind strukturell vor der Reallohnerodesion geschützt, in einer Weise, wie es deutsche, italienische oder spanische Arbeitnehmer einfach nicht sind. Nutze den EuroDuty-Gehaltsvergleicher, um genau zu sehen, wo dein Gehalt im Vergleich zu Arbeitnehmern in jedem anderen EU-Land steht.


Wie du beanspruchst, was dir zusteht

  1. Überprüfe deinen Vertragstyp sofort. Österreichische Arbeitsverträge umfassen typischerweise zwei zusätzliche monatliche Gehaltszahlungen — das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld. Diese sind ein rechtlich anerkannter Teil der österreichischen Entschädigung, vorgesehen in Tarifverträgen (Kollektivverträgen), die die meisten Branchen abdecken. Falls dein Vertrag „All-in" ohne separate Sonderzahlungen sagt, kontaktiere sofort deine Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer (ak.or.at).

  2. Überprüfe deine Gehaltsscheine im Juni und November. Auf deinem Sonderzahlungsgehaltsschein, suche nach der Zeile mit der Bezeichnung „Lohnsteuer sonstige Bezüge" — der Steuersatz muss 6 Prozent sein, nicht dein regulärer Steuersatz. Falls er falsch ist, teile dies schriftlich deiner Gehaltsabteilung mit und fordere eine Berichtigung auf deiner jährlichen Lohnsteuerbescheinigung an.

  3. Reiche deine Arbeitnehmerveranlagung jedes Jahr — ohne Ausnahme — ein. Reiche online über FinanzOnline (finanz.gv.at) bis 30. Juni ein, oder Papiereingabe bis 30. April. Arbeitnehmer mit nur Lohneinkommen müssen nicht einreichen, wenn die Lohnsteuer vollständig einbehalten wird, können aber freiwillig einreichen, um Erstattungen zu erhalten. Die Rückerstattung ist besonders wahrscheinlich, wenn du einen Teil des Jahres gearbeitet hast, die Arbeitsstelle gewechselt hast oder Pendelkosten hattest.

  4. Beanspruche den Pendlereuro, wenn du zur Arbeit fährst. Ab 2026 beträgt der Pendlereuro €6 pro Jahr pro Kilometer Pendelstrecke (verdreifacht von €2). Reiche das Formular L34a (erhältlich vom BMF-Pendlerrechner auf bmf.gv.at) direkt bei deinem Arbeitgeber ein, damit der Abzug monatlich angewendet wird — nicht nur wenn du jährlich einreichst.

  5. Überprüfe den Familienbonus Plus, wenn du Kinder hast. Der Familienbonus Plus (€2.000 pro Kind pro Jahr) ist eine direkte Steuergutschrift — es reduziert deine Rechnung, nicht dein Einkommen. Er muss aktiv auf dem Formular E30 bei deinem Arbeitgeber oder über FinanzOnline beantragt werden. Viele Eltern verpassen es vollständig.

  6. Konsultiere die Arbeiterkammer (AK) kostenlos. Falls du vermutest, dass dein Arbeitgeber dein 13. oder 14. Gehalt nicht korrekt gezahlt hat oder deinen Vertrag so strukturiert hat, dass du den Sonderzahlungsvorteil verlierst, bietet die AK (ak.or.at) kostenlose, vertrauliche Rechtsberatung für jeden österreichischen Arbeitnehmer. Dies ist keine Hotline — dies sind qualifizierte Anwälte, die kostenlos für dich arbeiten.


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