
Dänemark
Wohnsitzverfahren: CPR registration at International Citizen Service / Borgerservice
Offizielle RegierungswebsiteIhre 7-stufige Umzugscheckliste
- Schritt 1
EU-Freizügigkeit bestätigt
Als EU-Bürger haben Sie das Recht, ohne Visum in Dänemark zu leben und zu arbeiten. Bringen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit.
- Schritt 2
Unterkunft finden
Für die meisten weiteren Schritte (Anmeldung, Bank, Steuernummer) ist eine lokale Adresse erforderlich. Prüfen Sie die Wohnkosten vor Ihrem Umzug.
Lebenshaltungskosten in Dänemark - Schritt 3
Melden Sie Ihren Wohnsitz an — CPR registration at International Citizen Service / Borgerservice
Frist: Innerhalb von 5 Tagen bei Aufenthalt über 3 Monate. Dies ist das lokale Wohnsitzanmeldeverfahren, das gemäß EU-Richtlinie 2004/38/EG nach den ersten 3 Monaten erforderlich ist.
Offizielles Regierungsportal - Schritt 4
Beantragen Sie Ihre CPR number (also used as tax ID) / Skattekort
Sie benötigen eine CPR number (also used as tax ID) / Skattekort, um in Dänemark zu arbeiten, bezahlt zu werden oder ein Bankkonto zu eröffnen.
CPR number (also used as tax ID) / Skattekort beantragen - Schritt 5
Registrieren Sie sich bei Danish public healthcare (via CPR and yellow health card)
Sobald Sie ansässig und berufstätig sind, melden Sie sich bei Danish public healthcare (via CPR and yellow health card) an. In der Zwischenzeit deckt Ihre EHIC die notwendige Versorgung ab.
Danish public healthcare (via CPR and yellow health card)-Portal - Schritt 6
Lokales Bankkonto eröffnen
Die meisten Arbeitgeber in Dänemark zahlen das Gehalt auf ein lokales DKK-Konto. Bringen Sie Ihren Ausweis, einen Adressnachweis und Ihre CPR number (also used as tax ID) / Skattekort mit.
- Schritt 7
Berechnen Sie Ihr erwartetes Nettogehalt
Sehen Sie, was Sie in Dänemark nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich verdienen.
Nettogehaltsrechner öffnen
FAQ — Umzug nach Dänemark
Informationen für 2026 aus offiziellen Regierungsquellen von Dänemark überprüft. Dieser Leitfaden gilt für EU-Bürger gemäß EU-Richtlinie 2004/38/EG.