
Griechenland
Wohnsitzverfahren: EU Registration Certificate at the Aliens and Immigration Department
Offizielle RegierungswebsiteIhre 7-stufige Umzugscheckliste
- Schritt 1
EU-Freizügigkeit bestätigt
Als EU-Bürger haben Sie das Recht, ohne Visum in Griechenland zu leben und zu arbeiten. Bringen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit.
- Schritt 2
Unterkunft finden
Für die meisten weiteren Schritte (Anmeldung, Bank, Steuernummer) ist eine lokale Adresse erforderlich. Prüfen Sie die Wohnkosten vor Ihrem Umzug.
Lebenshaltungskosten in Griechenland - Schritt 3
Melden Sie Ihren Wohnsitz an — EU Registration Certificate at the Aliens and Immigration Department
Frist: Innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft. Dies ist das lokale Wohnsitzanmeldeverfahren, das gemäß EU-Richtlinie 2004/38/EG nach den ersten 3 Monaten erforderlich ist.
Offizielles Regierungsportal - Schritt 4
Beantragen Sie Ihre AFM (Αριθμός Φορολογικού Μητρώου)
Sie benötigen eine AFM (Αριθμός Φορολογικού Μητρώου), um in Griechenland zu arbeiten, bezahlt zu werden oder ein Bankkonto zu eröffnen.
AFM (Αριθμός Φορολογικού Μητρώου) beantragen - Schritt 5
Registrieren Sie sich bei EOPYY – National Organisation for the Provision of Healthcare Services
Sobald Sie ansässig und berufstätig sind, melden Sie sich bei EOPYY – National Organisation for the Provision of Healthcare Services an. In der Zwischenzeit deckt Ihre EHIC die notwendige Versorgung ab.
EOPYY – National Organisation for the Provision of Healthcare Services-Portal - Schritt 6
Lokales Bankkonto eröffnen
Die meisten Arbeitgeber in Griechenland zahlen das Gehalt auf ein lokales EUR-Konto. Bringen Sie Ihren Ausweis, einen Adressnachweis und Ihre AFM (Αριθμός Φορολογικού Μητρώου) mit.
- Schritt 7
Berechnen Sie Ihr erwartetes Nettogehalt
Sehen Sie, was Sie in Griechenland nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich verdienen.
Nettogehaltsrechner öffnen
FAQ — Umzug nach Griechenland
Informationen für 2026 aus offiziellen Regierungsquellen von Griechenland überprüft. Dieser Leitfaden gilt für EU-Bürger gemäß EU-Richtlinie 2004/38/EG.