Krankengeld

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⚠️ Richtwerte basierend auf Gesetzgebung 2026. Kontaktieren Sie die Sozialversicherung für offizielle Informationen.

Krankengeld und Rechte in EU-Ländern

KrankengeldArbeitsunfähigkeitEntgeltfortzahlungKarenztageÄrztliches AttesteAULohnfortzahlungKündigungsschutzLangzeiterkrankungKrankschreibung

Das Verständnis von Krankengeld (indemnités maladie, indennità di malattia) und Ihren Rechten ist bei Arbeitsunfähigkeit wesentlich.

Arbeitgeber vs. Krankenkasse

In Deutschland zahlt der Arbeitgeber 100% für 6 Wochen (Entgeltfortzahlung), danach Krankengeld der Krankenkasse bei 70% brutto. Frankreich hat 3 Karenztage vor IJSS bei 50%. Luxemburg gewährt volle Lohnfortzahlung für 77 Tage. Belgien zahlt garantiertes Gehalt für 30 Tage.

Karenztage und Höchstdauer

Deutschland hat keine Karenztage, Frankreich 3, Spanien 3. Maximaldauer von 12 Monaten (Frankreich) bis 78 Wochen (Deutschland). Langzeiterkrankung kann in Erwerbsminderungsrente übergehen.

Ärztliches Attest

In Deutschland wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt an den Arbeitgeber übermittelt. Frankreich verlangt den arrêt maladie innerhalb 48 Stunden bei der CPAM. Luxemburg fordert Mitteilung am ersten Tag und Attest bis zum dritten Tag.

Krankengeldberechnung

Deutsches Krankengeld = 70% brutto (max. 90% netto). Frankreichs IJSS = 50% des Tageslohns. Spanien zahlt 60% Tag 4-20, dann 75%. Luxemburg hält ~100% des versicherten Gehalts über die CNS aufrecht.

Kündigungsschutz während Krankheit

In Deutschland gelten strenge Bedingungen für eine krankheitsbedingte Kündigung (Kündigungsschutz). Frankreich erlaubt Kündigung nur aus krankheitsfremden Gründen. Luxemburg schützt 26 Wochen. Diese Schutzrechte sind für die Arbeitsplatzsicherheit wesentlich.

Krankenstand-Rechner — Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie über Krankengeld in der EU wissen müssen