Abfindungsrechner
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🇵🇹 Gesetzgebung Portugal
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Abfindungsrechner — Häufig gestellte Fragen
Alles über Abfindungen in der EU
Abfindung und Kündigungsschutz – EU-Länder-Leitfaden
Bei Beendigung eines Arbeitsvertrags wird die Abfindung (indemnité de licenciement, indennità di licenziamento) als Entschädigung gezahlt. Die Regeln variieren erheblich zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Berechnung der Abfindung
Frankreich: 1/4 Monatsgehalt pro Jahr bis 10 Jahre, dann 1/3. Deutschland: kein gesetzlicher Anspruch, aber Gerichte gewähren typisch 0,5 Monate pro Jahr. Spanien: 20 Tage/Jahr bei betriebsbedingter und 33 Tage bei ungerechtfertigter Kündigung. Luxemburg: spezifische Formeln nach Dienstzeit und Alter.
Kündigungsfristen in der EU
Kündigungsfristen (préavis, preavviso) schützen beide Seiten. Deutschland: 4 Wochen bis 7 Monate je nach Betriebszugehörigkeit. Frankreich: 1-3 Monate. Belgien: bis zu 62+ Wochen. Luxemburg: 2-6 Monate je nach Dienstjahren.
Kündigungsschutz
EU-Recht und nationale Gesetze schützen vor ungerechtfertigter Kündigung. Die meisten Länder verlangen triftige Gründe: betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt. Besonderer Schutz besteht für Schwangere, Betriebsratsmitglieder und erkrankte Arbeitnehmer.
Massenentlassungen
Die Richtlinie 98/59/EG regelt Massenentlassungen. Arbeitgeber müssen den Betriebsrat informieren und konsultieren. Sozialpläne können erweiterte Abfindungspakete vorsehen.
Steuerliche Behandlung der Abfindung
In Deutschland gilt die Fünftelregelung für günstigere Besteuerung. Frankreich befreit gesetzliche Abfindungen bis zu bestimmten Grenzen. Spanien befreit bis zum gesetzlichen Maximum. Luxemburg wendet günstige Besteuerung auf Abgangsentschädigungen an.